Speziell informiert der Sozialdienst über folgende Themen:
- Krankengeld, Übergangsgeld
- Rehabilitation: Möglichkeiten der Anschlussheilbehandlung (AHB)
- Häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe und Familienpflege
- Heil- und Hilfsmittel (Zuzahlungen)
- Fahrgeld
- Schwerbehindertengesetz/Schwerbehindertenausweis
- Wirtschaftliche Absicherung
- Härtefälle
- Pflegekosten
- Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz
- Soziale Pflegeversicherung
- Adressen des allgemeinen Härtefonds und Stiftungen, Spenden
Sie sollten in jedem Fall Ihre Rechte und Möglichkeiten prüfen. Vielleicht gibt es auch für Sie Entlastungen an der einen oder anderen Stelle!
Kompetenzen im Internet:
Schwerbehindertenausweis:
Viele Menschen schrecken schon vor dem Wort zurück: Schwerbehindertenausweis. Doch Krebspatienten, die aufgrund ihrer Erkrankung eine langfristige Behinderung erwartet, können beim Versorgungsamt einen Antrag stellen und haben in der Folge eine Reihe von Ansprüchen auf finanzielle Unterstützung.
Was man wissen sollte: Bei einem Grad der Behinderung ab 50 Prozent besteht z. B. für Arbeitnehmer Anspruch auf Zusatzurlaub sowie erhöhter Kündigungsschutz. Und nicht nur das: Für schwerbehinderte Arbeitnehmer gibt es ggf. eine Option auf: „Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme, das sind z.B.: Reisekosten, Arbeitsausrüstung, Fahrkostenbeihilfe, Umzugskosten, etc. „Leistungen zur Förderung der beruflichen Bildung, z.B. Unterhaltsgeld, Lehrgangsgebühren, etc.
Daneben gibt es in bestimmten Fällen Zuschüsse zur Erst- und Ersatzbeschaffung bzw. Neubeschaffung eines Kfz und Beihilfe zu einer Haushaltshilfe. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es weitere Hilfen, u. a. Steuerermäßigungen, Preisnachlässe im öffentlichen Personenverkehr sowie mögliche Reduzierung von Telefon-, Funk- und Fernsehgebühren und verminderte Eintrittsgelder in Museen, Kinos, Tierparks,Ausstellungen etc.
Jede Krankheit/Krebsart wird aufgrund ihrer Auswirkung anders und individuell beurteilt. Bei manchen Krebsarten wird der Betroffene mit 100 % als Grad der Behinderung eingestuft.
Um eine einheitliche Bewertung der GIST durch die Versorgungsämter zu erreichen, bieten wir Ihnen hier einen
Mustertext für Sozialanträge [PDF, 123,23 KB] an.
Einen Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderte/ r stellt man am besten formell mit einem Antragsformular, das bei der Kreis-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung und den Versorgungsämtern erhältlich ist. Die Erstellung dauert i. d. R. fünf bis sechs Monate.
Falls der Schwerbehindertenstatus anerkannt wird, hat der Ausweis zunächst eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie u.a. bei:
www.krebsinformationsdienst.de/
www.bfa.de/ (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte)
www.bmgs-bund.de/ (Bundesministerium für Gesundheit - und Soziale Sicherung)
www.global-help.de/ (Versorgungsämter)
www.vdk.de/ (Sozialverband VDK)
